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Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Die EnEV 2007 legt dazu genaue Qualifikationsanforderungen fest, die für Energieausweise für bestehende Gebäude bundeseinheitlich gelten sollen. Für Neubau-Energieausweise gelten landesrechtliche Regelungen. Es wird zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Für eine Ausstellung in Kombination mit einer Beratung bürgt ein unabhängiger „BAFA Vor-Ort-Berater“ für eine freie Beratung.
Wie sieht ein Energieausweis aus? Einheitliche Formulare für Neubauten und Bestandsgebäude sind durch die EnEV 2007 vorgegeben. Das Energielabel gibt anhand einer farbig abgestuften Skala Einblick in die energetische Einordnung des Gebäudes.
Was steht im Energieausweis? Der Energieausweis für Bestandsgebäude muss drei wesentliche Aussagen enthalten: • Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden • Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz
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